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Anzeigenaufträge im StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH
1) Auf Basis eines „Anzeigenauftrags“ eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten („Werbekunde“) kommt ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen im StendalMagazin dMitteldeutsche Möbelwerke GmbH, Geschäftsführung: Christian Wagenschein, Breite Str. 37 in 39576 Stendal zum Zwecke der Verbreitung zustande. Anzeigenaufträge gelten als mit Rechnungsstellung angenommen und bedürfen keiner gesonderten Auftragsbestätigung seitens des Verlages zum Zustandekommen des Anzeigenvertrags unter der Voraussetzung, dass der Werbekunde kein Verbraucher (§ 13 BGB) ist und der Auftrag ohne Abweichungen im Rahmen der Optionen des Auftragsformulars erteilt wird.
2) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Verlag kann dies dem Anzeigenkunden mitzuteilen.
2.1) Der Verlag behält sich vor gleiche Gewerke in einer Auflage abzubilden.
3) Anzeigenaufträge für Anzeigen und Tipps können schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder telefonisch mit Auftragsbestätigung erteilt werden.
4) Ein erteilter Anzeigenauftrag bezieht sich nur auf die im Anzeigenauftrag bezeichnete Ausgabe. Der entsprechende Vertrag wird nur für die Dauer der jeweiligen Auflage geschlossen. Es erfolgt keine automatische Verlängerung und eine Stornierung des Auftrags ist nicht möglich.
5) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Werbekunden werden grundsätzlich nicht anerkannt. Von den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages.
6) Die Rechnungslegung erfolgt sofort nach Druck der Ausgabe und ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden marktübliche Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet.
6.1.) Sollte eine oder mehrere Rechnungen nicht innerhalb von 15 Tagen, so behält sich der Verlag vor, im Zuge der Schadenminderungspflicht, die Verträge ruhen zu lassen, beziehungsweise diese zu stornieren. Hierfür können kosten in Höhe von 30 % des Nettobetrages zzgl. MwSt für den Rest der Vertragslaufzeit veranschlagt werden. Gegebene Rabatte werden hinfällig und können in Rechnung gestellt werden.
7) Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen, Texte und Bilder, ist der Anzeigenkunde verantwortlich. Werden die Druckunterlagen nicht bis zu dem im Vertrag angegebenen Stichtag beim Verlag eingereicht, ist der Verlag ermächtigt, den gebuchten Anzeigenplatz mit der Adresse des Kunden zu belegen. Die Zahlungspflicht für den Auftrag bleibt bestehen.
8) Werden die Druckunterlagen dem StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH digital übermittelt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese frei von Computerschädlingen sind.
Sollte durch übermittelte Viren dem StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH ein Schaden entstehen, behält sich der Verlag vor, den Kunden schadensersatzpflichtig zu stellen.
9) Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch übermittelt. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der korrigierten und zurückgeschickten Korrekturabzüge. Das StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH verpflichtet sich, alle fristgemäß zugegangenen Korrekturen auszuführen. Korrekturabzüge gelten im Übrigen als vom Werbekunden genehmigt, falls nicht innerhalb der im Anzeigenauftrag angegebenen Frist eine abschließende Korrektur beim Verlag eingeht.
10) Datenträger, auf denen Druckunterlagen dem Verlag zur Verfügung gestellt wurden, werden nur auf ausdrücklichen Wunsch dem Werbekunden zurückgeschickt.
11) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, können als solche vom StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH kenntlich gemacht werden.
12) Das StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für den Inhalt der Anzeigen. Der Werbekunde versichert, dass er ohne Einschränkung Inhaber oder Nutzungsberechtigter sämtlicher für die Veröffentlichung und Verbreitung erforderlichen Rechte bezüglich aller zugesandten Unterlagen und Fotos ist. Das StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH erhält alle Unterlagen und Verwertungsrechte zum Zweck der Veröffentlichung der Anzeigen honorarfrei und frei von Rechten Dritter. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte haftet alleine der Werbekunde; der Werbekunde verpflichtet sich insoweit, das StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH auf erstes Anfordern freizustellen.
13) Der Zweck des StendalMagazins liegt darin zu informieren. Weder die Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH noch die Autoren sind Dritten gegenüber schadens-ersatzpflichtig oder sonst verantwortlich im Falle eines Schadens oder sonstigen Nachteils, der direkt oder indirekt durch eine Anzeigenveröffentlichung verursacht worden sein könnte. Bei Verweisen auf andere Medien (z.B. Webseiten) oder Informationsquellen, distanziert sich das StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH hiermit ausdrücklich von den Inhalten. Für den Inhalt der Medien und Quellen ist allein der jeweilige Anzeigenkunde bzw. der Autor des Inhalts der Quellen haftbar. Ansprüche gegenüber dem StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH können daraus nicht abgeleitet werden.
14) Bei Mängeln den Anzeigen, die das StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH zu vertreten hat, leistet das StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH zunächst Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung oder Wandlung verlangen. Die Mängel sind innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab erscheinen der Ausgabe dem Verlag schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist der Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
15) Im Übrigen haftet das StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH nur, soweit ihm ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis (§ 280 BGB) und unerlaubter Handlung sind (auch bei telefonischer Auftragserteilung) ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet das StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den Betrag des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
16) Durch höhere Gewalt, nicht vom StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH zu vertretende Betriebsstörungen oder sonstige nicht vom StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH zu vertretende technisch unvorhersehbare Umstände begründete zeitweilige Unterbrechungen der Dienstleistung begründen keine Haftung des StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH.
17) Das StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH ist bemüht, die Ausgabe in der ersten Kalenderwoche eines Monats auszuliefern, garantiert jedoch nicht und haftet nicht für die Einhaltung eines bestimmten Termins.
18) Erfüllungs-und Gerichtsstand ist der Sitz des StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH. Soweit Ansprüche des StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des StendalMagazin der Mitteldeutsche Möbelwerke GmbH vereinbart.
19) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.